Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist eine Anlage zu den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Studio Renders B.V. und Bestandteil derselben. Er gilt immer dann, wenn die Studio Renders B.V. bei der Ausfuehrung eines Auftrags personenbezogene Daten im Namen des Auftraggebers verarbeitet. In diesem Fall ist der Auftraggeber der Verantwortliche und die Studio Renders B.V. der Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1. Begriffe
Die Begriffe aus der DSGVO haben in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag dieselbe Bedeutung. Mit Auftragsverarbeiter ist die Studio Renders B.V. gemeint, mit Verantwortlicher der Auftraggeber. Die uebrigen Begriffe knuepfen an die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen an.
2. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Ausfuehrung des vereinbarten Auftrags, wie etwa der Erstellung von Visualisierungen, Renderings und damit verbundenen Dienstleistungen, sowie fuer die dazugehoerige Kommunikation und Verwaltung. Der Auftragsverarbeiter verwendet die personenbezogenen Daten nicht fuer eigene Zwecke.
3. Arten personenbezogener Daten und Kategorien betroffener Personen
Es handelt sich in der Regel um Kontaktdaten wie Name, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie um Daten, die der Auftraggeber fuer den Auftrag bereitstellt, beispielsweise in Grundrissen, Fotos oder Referenzmaterial. Betroffene Personen sind insbesondere Ansprechpartner und Mitarbeiter des Auftraggebers und, sofern zutreffend, die Kunden des Auftraggebers. Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nicht bewusst verarbeitet; der Verantwortliche stellt diese nicht bereit, es sei denn, es wurde vorab schriftlich etwas anderes vereinbart.
4. Weisungen des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschliesslich auf der Grundlage schriftlicher Weisungen des Verantwortlichen, worunter dieser Auftragsverarbeitungsvertrag und der Auftrag selbst fallen, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung bestimmt etwas anderes. Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstoesst, so teilt er dies mit.
5. Geheimhaltung
Der Auftragsverarbeiter haelt die personenbezogenen Daten geheim und verpflichtet jede Person, die er in die Verarbeitung einbezieht, zu derselben Geheimhaltung.
6. Sicherheit
Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um die personenbezogenen Daten vor Verlust und vor unrechtmaessiger Verarbeitung zu schuetzen, im Einklang mit Artikel 32 DSGVO. Dazu gehoeren unter anderem verschluesselte Verbindungen, ein auf befugte Personen beschraenkter Zugang, starke Authentifizierung und regelmaessige Back-ups. Das Schutzniveau ist auf die Art der Daten und die Risiken der Verarbeitung abgestimmt.
7. Unterauftragsverarbeiter und Uebermittlung
Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen. Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen auf wie in diesem Vertrag und bleibt fuer deren Handeln verantwortlich. Derzeit zieht der Auftragsverarbeiter die folgenden Unterauftragsverarbeiter hinzu:
- WeFact (Niederlande): Rechnungsstellung und Finanzverwaltung;
- Mailchimp / Intuit (Vereinigte Staaten): Versand des Newsletters;
- Miro (Vereinigte Staaten): Projektzusammenarbeit und das Teilen von Entwuerfen;
- Hostinger (Europaeische Union): Webhosting und Speicherung.
Bei einer Uebermittlung in ein Land ausserhalb des Europaeischen Wirtschaftsraums, wie bei Mailchimp und Miro, sorgt der Auftragsverarbeiter fuer eine gueltige Grundlage gemaess Artikel 46 DSGVO, naemlich das EU-US Data Privacy Framework und/oder die Standardvertragsklauseln der Europaeischen Kommission. Moechte der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter ersetzen, so informiert er den Verantwortlichen vorab, der dagegen Einspruch erheben kann.
8. Rechte der betroffenen Personen
Erhaelt der Auftragsverarbeiter von einer betroffenen Person einen Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung oder Uebertragung von Daten, so leitet er diesen an den Verantwortlichen weiter und bearbeitet ihn nicht selbst, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftragsverarbeiter unterstuetzt den Verantwortlichen in angemessenem Umfang bei der Bearbeitung solcher Antraege und bei der Erfuellung seiner Pflichten aus der DSGVO.
9. Datenschutzverletzungen
Sobald der Auftragsverarbeiter eine Verletzung im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten entdeckt, meldet er dies ohne unangemessene Verzoegerung dem Verantwortlichen, mit den Informationen, die dieser benoetigt, um seiner Meldepflicht nachzukommen (Artikel 33 und 34 DSGVO). Der Verantwortliche beurteilt, ob eine Meldung an die Aufsichtsbehoerde und an die betroffenen Personen erforderlich ist.
10. Kontrolle und Audits
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die Informationen zur Verfuegung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzuweisen, und ermoeglicht Audits. Die Parteien treffen vorab Vereinbarungen ueber die Art und Weise, die Haeufigkeit und die angemessenen Kosten hierfuer.
11. Dauer, Beendigung und Rueckgabe
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag gilt, solange der Auftragsverarbeiter im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Namen des Verantwortlichen verarbeitet. Nach Abschluss des Auftrags loescht der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten oder gibt sie zurueck, nach Wahl des Verantwortlichen, es sei denn, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht bestimmt etwas anderes. Daten, die der Auftragsverarbeiter als eigenstaendiger Verantwortlicher aufbewahrt, beispielsweise fuer die Finanzverwaltung, fallen nicht unter diese Rueckgabepflicht.
12. Haftung
Auf diesen Auftragsverarbeitungsvertrag ist die Haftungsregelung aus den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen anwendbar. Die Haftung fuer Schaeden, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zusammenhaengen, wird unter Beruecksichtigung von Artikel 82 DSGVO beurteilt.
13. Schlussbestimmung
Auf diesen Auftragsverarbeitungsvertrag ist niederlaendisches Recht anwendbar. Weicht er von den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ab, soweit es die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft, so geht dieser Auftragsverarbeitungsvertrag vor. Fragen koennen Sie stellen ueber contact@studiorenders.nl.