August 2026
1. Vertrag, Angebot und Bestätigung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Angebote sowie das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend: Auftraggeber) und dem Auftragnehmer (nachfolgend: Gestalter) geschlossenen Verträge. Abweichungen von diesen AGB können nur schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Gestalter vereinbart werden.
1.2 Angebote sind freibleibend und 1 (einen) Monat gültig. Preisangaben können sich durch eine unvorhergesehene Änderung der Tätigkeiten ändern. Die Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die im Angebot oder in anderen Preisangaben genannten Tarife und Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen dem Gestalter zur Verfügung gestellten Daten ein, auf die der Gestalter das Angebot stützt.
1.3 Aufträge werden vom Auftraggeber schriftlich bestätigt. Unterlässt der Auftraggeber dies, stimmt jedoch dennoch zu, dass der Gestalter mit der Ausführung des Auftrags beginnt, so gilt der Inhalt des Angebots als vereinbart und diese AGB finden Anwendung. Weitergehende mündliche Vereinbarungen und Abreden binden den Gestalter erst, nachdem dieser sie schriftlich bestätigt hat.
2. Die Ausführung des Vertrags
2.1 Der Gestalter bemüht sich, den Auftrag sorgfältig und unabhängig auszuführen, die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen zu wahren und ein für den Auftraggeber brauchbares Ergebnis anzustreben, wie es von einem angemessen und professionell handelnden Gestalter erwartet werden kann und darf. Soweit erforderlich, hält der Gestalter den Auftraggeber über den Fortschritt der Arbeiten auf dem Laufenden.
2.2 Der Auftraggeber tut alles, was vernünftigerweise erforderlich und/oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung durch den Gestalter zu ermöglichen, wie etwa das rechtzeitige (Veranlassen der) Bereitstellung vollständiger, ordnungsgemäßer und eindeutiger Daten und/oder Materialien.
2.2.1 Der Auftraggeber hat innerhalb von drei Werktagen eine ordnungsgemäße Bereitstellung für Revisionen vorzunehmen, wenn im Rahmen der Ausführung des Vertrags Revisionen gewährt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.2.2 Kann der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen eine ordnungsgemäße Bereitstellung für Revisionen vornehmen, ohne dies dem Gestalter rechtzeitig mitzuteilen, können zusätzliche Kosten in Höhe von €150,- zzgl. USt. in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten sind zu zahlen, bevor der Gestalter mit der Ausführung des Vertrags fortfährt.
2.2.3 Hat der Auftraggeber nach 10 Werktagen noch keine ordnungsgemäße Bereitstellung für Revisionen vorgenommen, sendet Studio Renders B.V. eine Schlussrechnung. Der Entwurf und die Revisionen können noch vertragsgemäß fertiggestellt werden, hiermit sind jedoch zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt €250,- zzgl. USt. verbunden. Diese Kosten sind zu zahlen, bevor der Gestalter mit der Ausführung des Vertrags fortfährt.
2.3 Eine vom Gestalter angegebene Frist für die Ausführung des Auftrags ist unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehören nicht zum Auftrag des Gestalters:
- die Durchführung von Tests, die Beantragung von Genehmigungen und die Beurteilung, ob Anweisungen des Auftraggebers gesetzlichen Vorschriften oder Qualitätsnormen entsprechen;
- die Durchführung von Recherchen nach dem Bestehen von Rechten, darunter Patentrechte, Markenrechte, Geschmacksmuster- oder Modellrechte, Urheberrechte oder Rechte am eigenen Bild Dritter;
- die Durchführung von Recherchen nach der Möglichkeit der unter Buchstabe b. genannten möglichen Schutzformen für den Auftraggeber.
2.5 Bevor mit der Ausführung, Produktion, Vervielfältigung oder Veröffentlichung begonnen wird, geben die Parteien einander Gelegenheit, die letzten Modelle, Prototypen oder Proben des Ergebnisses zu prüfen und zu genehmigen.
2.6 Abweichungen im (End-)Ergebnis gegenüber dem Vereinbarten sind kein Grund für Ablehnung, Minderung, Schadensersatz oder Auflösung des Vertrags, wenn diese Abweichungen unter Berücksichtigung aller Umstände bei vernünftiger Betrachtung von untergeordneter Bedeutung sind.
2.7 Beanstandungen sind so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Abschluss des Auftrags, dem Gestalter schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt das Ergebnis des Auftrags als vom Auftraggeber vollständig angenommen.
3. Einschaltung Dritter
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Aufträge an Dritte im Rahmen der Ausführung des Auftrags durch den Auftraggeber oder in dessen Namen erteilt. Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Gestalter auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers als Bevollmächtigter auftreten. Die Parteien können hierfür eine noch zu vereinbarende Vergütung festlegen.
3.2 Erstellt der Gestalter auf Wunsch des Auftraggebers einen Kostenvoranschlag für Kosten Dritter, so ist dieser Kostenvoranschlag unverbindlich. Auf Wunsch kann der Gestalter im Namen des Auftraggebers Angebote einholen.
3.3 Bezieht der Gestalter bei der Ausführung des Auftrags nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber auf eigene Rechnung und Gefahr Waren oder Dienstleistungen Dritter, die anschließend an den Auftraggeber (weiter-)geliefert oder weiterverkauft werden, so gelten die Bestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten und/oder gesonderte Vereinbarungen mit diesem auch gegenüber dem Auftraggeber. Der Gestalter ermöglicht dem Auftraggeber, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten und/oder gesonderten Vereinbarungen mit diesem Kenntnis zu nehmen.
3.4 Erteilt der Gestalter, sei es im Namen des Auftraggebers oder nicht, Aufträge oder Anweisungen an Produktionsunternehmen oder andere Dritte, so bestätigt der Auftraggeber auf Wunsch des Gestalters die in Artikel 2.5 dieser AGB genannte Genehmigung schriftlich.
3.5 Der Auftraggeber schaltet ohne Rücksprache mit dem Gestalter keine Dritten ein, wenn dies Auswirkungen auf die mit dem Gestalter vereinbarte Ausführung des Auftrags haben kann. Die Parteien beraten im betreffenden Fall, welche Dritten eingeschaltet werden und welche Arbeiten ihnen übertragen werden.
3.6 Der Gestalter haftet nicht für Fehler oder Mängel in Produkten oder Dienstleistungen von Dritten, die durch den Auftraggeber oder in dessen Namen eingeschaltet wurden, unabhängig davon, ob diese vom Gestalter vermittelt wurden. Der Auftraggeber hat diese Parteien selbst in Anspruch zu nehmen. Der Gestalter kann hierbei auf Wunsch Unterstützung leisten.
4 Rechte des geistigen Eigentums und Eigentumsrechte
4.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums an den aus dem Auftrag hervorgehenden Ergebnissen stehen dem Gestalter zu. Soweit ein solches Recht nur durch eine Hinterlegung oder Registrierung erlangt werden kann, ist ausschließlich der Gestalter hierzu befugt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Unter „Rechten des geistigen Eigentums“ werden ausdrücklich verstanden: Urheberrechte, Datenbankrechte, verwandte Schutzrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, Patente, Domainnamenrechte, Knowhow, Geschäftskenntnisse, Geschäftsgeheimnisse und alle vergleichbaren Rechte, wo auch immer auf der Welt entstanden, gleichviel ob eintragungsfähig oder nicht und einschließlich diesbezüglicher Anträge.
4.2 Die Parteien können vereinbaren, dass die in Absatz 1 genannten Rechte ganz oder teilweise auf den Auftraggeber übertragen werden. Diese Übertragung und die etwaigen Bedingungen, unter denen die Übertragung erfolgt, werden stets schriftlich festgehalten. Bis zum Zeitpunkt der Übertragung und der Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung wird ein Nutzungsrecht gemäß Artikel 5 dieser AGB eingeräumt.
4.3 Der Gestalter hat jederzeit das Recht, seinen Namen an, bei oder in der Öffentlichkeitsarbeit rund um das Ergebnis des Auftrags in der für dieses Ergebnis üblichen Weise zu nennen oder nennen zu lassen bzw. zu entfernen. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, das Ergebnis ohne vorherige Zustimmung des Gestalters ohne Nennung des Namens des Gestalters zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen.
4.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleiben die im Rahmen des Auftrags vom Gestalter erstellten (Originale der) Ergebnisse (wie Entwürfe, Entwurfsskizzen, Konzepte, Beratungen, Berichte, Kostenvoranschläge, Schätzungen, Leistungsverzeichnisse, Werkzeichnungen, Illustrationen, Fotos, Prototypen, Modelle, Formen, (Teil-)Produkte, Filme, (Audio- und Video-)Präsentationen, Quellcodes, Quelldateien und andere Materialien oder (elektronische) Dateien u. Ä.) Eigentum des Gestalters, unabhängig davon, ob sie dem Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Die Parteien können für die Übertragung der vorgenannten Ergebnisse eine noch zu vereinbarende Vergütung festlegen.
4.5 Nach Abschluss des Auftrags trifft den Auftraggeber und den Gestalter einander gegenüber keine Aufbewahrungspflicht hinsichtlich der vom Gestalter erstellten (Originale der) Ergebnisse gemäß 4.4, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.6 Der Gestalter kann gelieferte Enddateien als Serviceleistung bis zu 6 Monate nach Lieferung aufbewahren, ohne dass hierauf eine Verpflichtung oder Garantie besteht. Eine längere Archivierung oder das erneute Zurverfügungstellen von Quell- oder Enddateien bietet der Gestalter auf Wunsch als gesonderte, kostenpflichtige Archivierungsleistung an. Der Auftraggeber bleibt selbst für die Aufbewahrung der ihm gelieferten Dateien verantwortlich.
5 Nutzung des Ergebnisses
5.1 Erfüllt der Auftraggeber seine sich aus dem Vertrag mit dem Gestalter ergebenden Verpflichtungen vollständig, erwirbt er das Recht zur Nutzung (Lizenz) des Ergebnisses des Auftrags entsprechend der Bestimmung. Sind über die Bestimmung keine Vereinbarungen getroffen worden, so bleibt das Nutzungsrecht auf diejenige Nutzung beschränkt, für die der Auftrag (offensichtlich) erteilt wurde. Das Nutzungsrecht ist ausschließlich, sofern sich aus der Art des Vertrags nichts anderes ergibt oder nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Bezieht sich das Ergebnis auch auf Werke, an denen Rechte Dritter bestehen, treffen die Parteien ergänzende Vereinbarungen darüber, wie die Nutzung dieser Werke geregelt wird.
5.3 Der Auftraggeber ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, das Ergebnis des Auftrags anzupassen, weitergehend oder auf andere Weise als vereinbart (erneut) zu nutzen oder auszuführen oder dies durch Dritte tun zu lassen. Der Gestalter kann diese Zustimmung an Bedingungen knüpfen, darunter die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung.
5.4 Im Falle einer nicht vereinbarten weitergehenden oder anderen Nutzung, worunter auch die Änderung, Verstümmelung oder Beeinträchtigung des vorläufigen oder endgültigen Ergebnisses fällt, hat der Gestalter Anspruch auf eine Vergütung wegen Verletzung seiner Rechte in Höhe von mindestens dem Dreifachen des vereinbarten Honorars, zumindest jedoch auf eine Vergütung, die im Verhältnis zur begangenen Verletzung steht, ohne im Übrigen ein anderes Recht zu verlieren.
5.5 Es ist dem Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung des Gestalters nicht (länger) gestattet, das Ergebnis des Auftrags zu nutzen bzw. weiter auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen, und jedes im Rahmen des Auftrags dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht (Lizenz) erlischt, es sei denn, die Folgen davon widersprechen der Redlichkeit und Billigkeit:
- ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber seine (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt oder anderweitig in Verzug ist;
ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber seine (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt oder anderweitig in Verzug ist;
- wenn der Auftrag aus den in Artikel 8.1 dieser AGB genannten Gründen vorzeitig beendet wird;
wenn der Auftrag aus den in Artikel 8.1 dieser AGB genannten Gründen vorzeitig beendet wird;
- im Falle der Insolvenz des Auftraggebers, es sei denn, die betreffenden Rechte wurden gemäß Artikel 4.2 dieser AGB auf den Auftraggeber übertragen.
im Falle der Insolvenz des Auftraggebers, es sei denn, die betreffenden Rechte wurden gemäß Artikel 4.2 dieser AGB auf den Auftraggeber übertragen.
5.6 Der Gestalter hat unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers die Freiheit, die Ergebnisse für eigene Öffentlichkeitsarbeit, Auftragsakquise, Werbung, worunter auch die Nutzung im Internet, auf Websites und in sozialen Medien fällt, Wettbewerbe und Ausstellungen u. Ä. zu nutzen und diese leihweise zu erhalten, wenn es sich um physische oder digitale Ergebnisse handelt. Bei der digitalen Nutzung der Bilder ist Studio Renders B.V. als URL zu nennen, wobei die URL auf Folgendes verweisen muss: https://studiorenders.nl/
5.7 Bei Veröffentlichung oder digitaler Nutzung des Ergebnisses nennt der Auftraggeber Studio Renders B.V. als Urheber. Bei digitaler Nutzung geschieht dies durch einen sichtbaren Verweis auf https://studiorenders.nl/. Diese Namensnennung knüpft an das Recht des Gestalters auf Namensnennung in Artikel 4.3 an.
6 Honorar und Kosten
6.1 Der Gestalter hat Anspruch auf ein Honorar für die Ausführung des Auftrags. Dieses kann aus einem Stundensatz, einem Beratungshonorar, einem Festbetrag oder einer anderen zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung bestehen.
6.2 Neben dem vereinbarten Honorar kommen auch die Kosten, die dem Gestalter für die Ausführung des Auftrags entstehen, wie Büro-, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausdrucke, Kopien, (Druck-)Proben, Prototypen sowie Kosten Dritter für Beratung, Produktion und Begleitung u. Ä., für eine Vergütung in Betracht. Diese Kosten werden so weit wie möglich vorab spezifiziert, außer wenn ein Aufschlagsprozentsatz vereinbart wird.
6.3 Ist der Gestalter durch die nicht rechtzeitige oder nicht erfolgte Bereitstellung vollständiger, ordnungsgemäßer und eindeutiger Daten/Materialien, durch einen geänderten oder unrichtigen Auftrag oder ein geändertes oder unrichtiges Briefing oder durch externe Umstände gezwungen, mehr oder andere Arbeiten zu verrichten, so werden diese Arbeiten gesondert vergütet, und zwar auf Grundlage der vom Gestalter üblicherweise angewandten Honorartarife. Der Gestalter informiert den Auftraggeber hierüber vorab, es sei denn, dies ist aufgrund der Umstände nicht möglich oder die Art der Arbeiten lässt einen Aufschub nicht zu.
7 Zahlung und Aussetzung
7.1 Der Gestalter sorgt für eine rechtzeitige Rechnungsstellung. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt die folgende Zahlungssystematik:
a. Bei Abschluss des Vertrags schuldet der Auftraggeber eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Betrags. Der Gestalter beginnt erst mit der Ausführung des Auftrags, nachdem diese Anzahlung vollständig eingegangen ist.
b. Der verbleibende Teil (50%) ist bei Lieferung fällig. Die endgültigen Dateien in hoher Auflösung stellt der Gestalter ausschließlich zur Verfügung, nachdem die Schlusszahlung vollständig geleistet wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält der Auftraggeber nur Vorschauen oder eine Version in niedrigerer Auflösung oder mit Wasserzeichen.
7.2 Alle Zahlungen sind ohne Abzug, Aufrechnung oder Aussetzung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist oder die Rechnung etwas anderes angibt.
7.3 Werden nach den im Vertrag enthaltenen Revisionen zusätzliche Revisionen oder Mehrarbeiten verlangt, so erstellt der Gestalter hierfür ein gesondertes Angebot. Der Gestalter ist erst verpflichtet, mit zusätzlichen Revisionen oder Mehrarbeiten zu beginnen, nachdem der gesamte vereinbarte Preis für den ursprünglichen Auftrag einschließlich der in Artikel 7.1 unter b genannten Schlusszahlung vollständig geleistet wurde und das Angebot für die Mehrarbeiten schriftlich angenommen und die dafür vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
7.4 Alle dem Auftraggeber gelieferten Sachen und Rechte bleiben Eigentum des Gestalters, bis alle Beträge, die der Auftraggeber aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags schuldet, vollständig an den Gestalter geleistet wurden.
7.5 Handelt der Auftraggeber in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes, so ist bei verspäteter Zahlung von Rechts wegen der gesetzliche Handelszins im Sinne von Artikel 6:119a BW (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) auf den offenen Betrag geschuldet, und zwar ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist.
7.6 Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so ist bei verspäteter Zahlung der gesetzliche Zins im Sinne von Artikel 6:119 BW geschuldet. Außergerichtliche Inkassokosten werden gemäß dem Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten (niederländische Verordnung über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten) in Rechnung gestellt, mit einem Mindestbetrag von € 40,-, nachdem der Gestalter den Verbraucher zunächst kostenlos mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen gemahnt hat.
7.7 Ist ein Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, in Verzug, so sind außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von mindestens 15% des offenen Rechnungsbetrags geschuldet, mit einem Mindestbetrag von € 150,- zzgl. Umsatzsteuer.
7.8 Der Gestalter darf die Ausführung des Auftrags aussetzen, nachdem die Zahlungsfrist abgelaufen ist und der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, dies unterlässt, oder wenn der Gestalter aufgrund einer Mitteilung oder eines Verhaltens des Auftraggebers davon ausgehen muss, dass die Zahlung ausbleiben wird.
8. Zurechenbare Pflichtverletzung, Kündigung und Auflösung des Vertrags
8.1 Die Parteien setzen einander im Falle einer zurechenbaren Pflichtverletzung zunächst schriftlich in Verzug und geben der anderen Partei unter Einräumung einer angemessenen Frist Gelegenheit, ihre Verpflichtungen doch noch zu erfüllen bzw. etwaige Fehler zu beheben oder Schäden zu begrenzen oder zu beseitigen. Die Inverzugsetzung hat eine möglichst detaillierte Beschreibung der Pflichtverletzung zu enthalten.
8.2 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag (zwischenzeitlich), ohne dass eine zurechenbare Pflichtverletzung des Gestalters vorliegt, oder löst der Gestalter den Vertrag wegen einer zurechenbaren Pflichtverletzung des Auftraggebers bei der Erfüllung des Vertrags auf, so schuldet der Auftraggeber neben dem Honorar und den entstandenen Kosten hinsichtlich der bis dahin verrichteten Arbeiten einen Schadensersatz. Verhaltensweisen des Auftraggebers, aufgrund derer vom Gestalter vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, dass der Auftrag abgeschlossen wird, gelten in diesem Zusammenhang ebenfalls als zurechenbare Pflichtverletzung.
8.3 Der im vorstehenden Absatz genannte Schadensersatz umfasst mindestens die Kosten, die aus den vom Gestalter im eigenen Namen zur Erfüllung des Auftrags eingegangenen Verbindlichkeiten mit Dritten entstehen, sowie 30 (dreißig) % des verbleibenden Teils des Honorars, das der Auftraggeber bei vollständiger Erfüllung des Auftrags schulden würde.
8.4 Sowohl der Gestalter als auch der Auftraggeber haben das Recht, den Vertrag sofort ganz oder teilweise aufzulösen, und alle geschuldeten Beträge werden sofort fällig, wenn in Bezug auf die andere Partei ein Antrag auf Insolvenz, (vorläufigen) Zahlungsaufschub oder Schuldenbereinigung gestellt wird oder die andere Partei verstirbt.
8.5 Bestehen die Arbeiten des Gestalters aus dem wiederholten Verrichten gleichartiger Arbeiten, so liegt ein Dauerschuldverhältnis vor, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Dieser Vertrag kann nur durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von mindestens 3 (drei) Monaten beendet werden, während welcher Frist der Auftraggeber die übliche Menge an Arbeiten des Gestalters weiterhin abnimmt oder den Gestalter für den entgangenen Umsatz und die entstandenen Kosten finanziell entschädigt.
9. Garantien und Freistellungen
9.1 Der Gestalter garantiert, dass das Gelieferte von ihm oder in seinem Auftrag gestaltet wurde und dass er, wenn auf dem Ergebnis ein Urheberrecht ruht, als Urheber im Sinne der Auteurswet (niederländisches Urhebergesetz) gilt und als Urheberrechtsinhaber über das Werk verfügen kann. Der Gestalter garantiert, dass das Ergebnis des Auftrags zum Zeitpunkt seiner Erstellung, soweit er weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, keine Rechte Dritter verletzt oder anderweitig rechtswidrig ist.
9.2 Der Auftraggeber stellt den Gestalter oder vom Gestalter beim Auftrag eingeschaltete Dritte von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus den Anwendungen oder der Nutzung der Ergebnisse des Auftrags ergeben. Dies lässt die Haftung des Gestalters gegenüber dem Auftraggeber für die Nichterfüllung der im vorstehenden Absatz genannten Garantien und die sonstige Haftung im Sinne von Artikel 10 dieser AGB unberührt.
9.3 Der Auftraggeber stellt den Gestalter von Ansprüchen im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums an allen vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und/oder Daten frei, die bei der Ausführung des Auftrags verwendet werden.
10. Haftung
10.1 Der Gestalter haftet nur für unmittelbare Schäden des Auftraggebers, die die direkte und ausschließliche Folge einer dem Gestalter zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Ausführung des Auftrags sind. Eine Haftung des Gestalters für Folgeschäden und mittelbare Schäden, darunter, aber nicht ausschließlich, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Imageschäden, beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Materialien oder Schäden durch Betriebsstillstand, ist ausgeschlossen.
10.2 Außer im Falle von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Gestalters ist die Gesamthaftung des Gestalters auf das Honorar des Gestalters für den Auftrag beschränkt, zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht. Dieser Betrag ist nicht höher als € 75.000,- und ist in jedem Fall stets auf höchstens den Betrag beschränkt, den der Versicherer im betreffenden Fall an den Gestalter auszahlt. Der Betrag, für den der Gestalter im betreffenden Fall haftet, wird um die etwaigen Summen vermindert, die durch den Auftraggeber versichert sind.
10.3 Jede Haftung erlischt mit Ablauf von 1 (einem) Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftrag durch Abschluss, Kündigung oder Auflösung beendet wurde.
11. Datenschutz
11.1 Verarbeitet der Gestalter im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistungen personenbezogene Daten (von Kunden) des Auftraggebers, so gilt der Gestalter als Auftragsverarbeiter und der Auftraggeber als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
11.2 Die Vereinbarungen über diese Verarbeitung sind im Auftragsverarbeitungsvertrag von Studio Renders B.V. festgehalten, der als Anlage Bestandteil dieser AGB ist und über studiorenders.nl/verwerkersovereenkomst einsehbar ist. Bei Widersprüchen zwischen diesem Auftragsverarbeitungsvertrag und diesen AGB geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor, soweit es die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft.
11.3 Personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Kontaktpersonen, die der Gestalter für seine eigene Geschäftsführung verarbeitet, verarbeitet der Gestalter als eigenständig Verantwortlicher. Hierauf findet die Datenschutzerklärung von Studio Renders B.V. Anwendung, einsehbar über studiorenders.nl/privacyverklaring.
12. Höhere Gewalt
12.1 Kommt eine der Parteien der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht nach, kann dies ihr aber nicht zugerechnet werden (höhere Gewalt), so haftet diese Partei nicht und wird die Erfüllung dieser Verpflichtung für die Dauer des Zustands höherer Gewalt ausgesetzt.
12.2 Unter höherer Gewalt werden unter anderem (aber nicht ausschließlich) verstanden: Witterungsverhältnisse, Brand, Streik, Krankheit, Pandemie, Epidemie, (Kriegs-)Gewalt, Hacks, Cyberangriffe oder andere technische Störungen und Umstände, die eine Folge davon sind, wie behördliche Eingriffe, darunter Quarantänemaßnahmen, die eine der Parteien vernünftigerweise an der Erfüllung hindern und zu Verzögerungen führen, sowie Verzögerungen oder Pflichtverletzungen bei Lieferanten und/oder anderen bei der Ausführung des Vertrags eingeschalteten Dritten.
12.3 Beruft sich eine der Parteien auf höhere Gewalt, so hat sie die andere Partei so schnell wie möglich schriftlich zu unterrichten, unter Verweis auf die erforderlichen Nachweise/Gründe.
12.4 Hat der Zustand höherer Gewalt 60 (sechzig) Tage angedauert, so haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden, soweit der Zustand höherer Gewalt dies rechtfertigt.
12.5 Im Falle höherer Gewalt hat der Gestalter Anspruch auf denjenigen Teil des Honorars für die von ihm verrichteten Arbeiten sowie auf Erstattung der Kosten, die der Gestalter bereits aufgewendet hat oder die unabwendbar sind, beispielsweise im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen und Aufträgen an Dritte, die nicht mehr ohne Schadensersatzpflicht storniert werden können.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1 Wenn der Auftraggeber denselben Auftrag gleichzeitig anderen als dem Gestalter erteilen möchte oder den Auftrag bereits zuvor einem anderen erteilt hat, so unterrichtet er den Gestalter hiervon im Voraus.
13.2 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, ein Recht aus einem mit dem Gestalter geschlossenen Vertrag an Dritte zu übertragen, außer bei Übertragung seines gesamten Unternehmens oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gestalters.
13.3 Die Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, Tatsachen und Umstände verpflichtet, die im Rahmen des Auftrags, voneinander oder aus anderer Quelle, der anderen Partei zur Kenntnis gelangen und bei denen vernünftigerweise anzunehmen ist, dass eine Offenlegung oder Mitteilung an Dritte dem Gestalter oder dem Auftraggeber Schaden zufügen könnte. Die Parteien binden ihre Arbeitnehmer bzw. Dritte, die bei der Ausführung des Auftrags einbezogen werden, hinsichtlich dieser von der anderen Partei stammenden Tatsachen und Umstände an eine gleichartige Geheimhaltungspflicht.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unvermindert in Kraft. Die Parteien treten in diesem Fall in Beratungen ein mit dem Ziel, neue Bestimmungen zur Ersetzung der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen zu vereinbaren, wobei so weit wie möglich der Zweck und die Tragweite der nichtigen bzw. für nichtig erklärten Bestimmungen berücksichtigt werden.
13.5 Die Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Förderung der Lesbarkeit und bilden keinen Bestandteil dieser AGB.
13.6 Der Gestalter kann diese AGB ändern. Eine Änderung wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten auf der Website bekannt gegeben und, sofern ein laufender Vertrag besteht, dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Für laufende Verträge gelten weiterhin die Bedingungen, die bei Vertragsabschluss anwendbar waren, es sei denn, der Auftraggeber stimmt den geänderten Bedingungen zu. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher und hat die Änderung für ihn nachteilige Folgen, so darf er den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
13.7 Auf den Vertrag zwischen dem Gestalter und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung. Die Parteien versuchen zunächst, eine Streitigkeit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen. Vorbehaltlich zwingenden Rechts und außer wenn die Parteien ausdrücklich schriftlich ein Schiedsverfahren vereinbart haben, werden Streitigkeiten zwischen dem Gestalter und einem Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, ausschließlich der Rechtbank Rotterdam (Gericht Rotterdam) vorgelegt. Für Verbraucher gilt die Streitbeilegungsregelung in Artikel 14.6.
14. Ergänzende Bestimmungen für Verbraucher
14.1 Dieser Artikel gilt ausschließlich, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist: eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt. Weicht dieser Artikel von einer anderen Bestimmung dieser AGB ab, so geht dieser Artikel vor.
14.2 Alle Dienstleistungen und Produkte des Gestalters, darunter 3D-Visualisierungen, Renderings, Artist Impressions und verwandte Werke, entstehen nach den Spezifikationen und Wünschen des Auftraggebers. Es handelt sich dadurch stets um Maßanfertigungen, die auf eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Projekt zugeschnitten sind.
14.3 Bei einem Fernabsatzvertrag hat ein Verbraucher grundsätzlich 14 Tage Widerrufsfrist. Da die Arbeit des Gestalters stets aus Maßanfertigungen besteht, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt werden und eindeutig für eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Projekt bestimmt sind, ist dieses Widerrufsrecht gemäß Artikel 6:230p Buchstabe f BW ausgeschlossen. Der Verbraucher stimmt dem bei der Erteilung des Auftrags ausdrücklich zu. Soweit ein Auftrag als Dienstleistung gilt und auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers während der Widerrufsfrist vollständig ausgeführt wird, verzichtet der Verbraucher darüber hinaus auf sein Widerrufsrecht (Artikel 6:230p Buchstabe d BW).
14.4 Soweit in einem bestimmten Fall doch ein Widerrufsrecht anwendbar sein sollte, meldet der Verbraucher dies innerhalb der Frist per E-Mail an contact@studiorenders.nl. Wurde auf seinen Wunsch bereits mit der Ausführung begonnen, so darf der Gestalter die bis dahin verrichteten Arbeiten anteilig in Rechnung stellen.
14.5 Beanstandungen über die Ausführung des Vertrags meldet der Verbraucher innerhalb angemessener Zeit, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich über contact@studiorenders.nl. Der Gestalter reagiert innerhalb von 14 Tagen. Erfordert die Bearbeitung mehr Zeit, so bestätigt der Gestalter den Eingang innerhalb dieser 14 Tage und gibt an, wann der Verbraucher eine inhaltliche Antwort erwarten kann.
14.6 Kommen die Parteien gemeinsam nicht zu einer Lösung, so wird die Streitigkeit der Rechtbank Rotterdam vorgelegt. Der Verbraucher behält das Recht, innerhalb eines Monats, nachdem sich der Gestalter auf diese Klausel beruft, das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu wählen. Auf den Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung.
14.7 Bestimmungen in diesen AGB, die zwingendem Verbraucherrecht widersprechen, gelten nicht für den Verbraucher. Stattdessen gelten die gesetzlichen Regelungen. Dies betrifft in jedem Fall die Beanstandungsfrist in Artikel 2.7, die Verjährungsfrist in Artikel 10.3 und die Haftungsbeschränkungen in Artikel 10, soweit diese gegenüber einem Verbraucher unangemessen benachteiligend sind.